- prozessbevollmächtigt
- pro|zẹss|be|voll|mäch|tigt <Adj.> (Rechtsspr.):(im Zivilprozess) aufgrund einer Prozessvollmacht zu allen einen Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen berechtigt.
* * *
pro|zẹss|be|voll|mäch|tigt <Adj.> (Rechtsspr.): (im Zivilprozess) aufgrund einer Prozessvollmacht zu allen einen Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen berechtigt.
Universal-Lexikon. 2012.